Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025
Was Sie darüber wissen müssen...
Wann?
Ab Juni 2025
Was?
Alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden
Wer?
Unternehmen, die neue digitale Dienstleistungen, technische Geräte oder Softwareprodukte die unter das BFSG fallen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG entsprechen.
Betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop?
Das BFSG betrifft fast alle Unternehmen - nämlich die, die digitale und physische Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C) anbieten.
Dazu gehören Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Smartphones, Computern, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals sowie Online-Shops, Banken oder Telekommunikationsunternehmen.
Aber auch Unternehmen, die:
- Rechnungen in digitaler Form bereitstellen,
- Kontaktformulare auf Ihrer Webseite einbinden,
- Digitale Bedienungsanleitungen zur Verfügung stellen oder
- Reservierungssysteme auf Ihrer Webseite oder Ihrem Online-Shop nutzen.
Ausnahmen gibt es für folgende Unternehmen:
Kleinstunternehmen mit weniger
- als 10 Mitarbeitern oder
- als 2 Millionen Euro Jahresumsatz,
sofern sie nur Dienstleistungen anbieten, sowie
Unternehmen, bzw, Angebote, die sich ausschließlich im B2B-Bereich bewegen.
Unverbindlicher BFSG-Selbsttest
Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B)?
Bieten Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen an?
Bieten Sie Online-Banking oder Zahlungsdienste an?
Betreiben Sie eine Plattform oder einen digitalen Marktplatz?
Stellen Sie audiovisuelle Inhalte digital bereit?
Stellen Sie Informationen über Verkehr, Wetter oder Nachrichten bereit?
Sind Sie ein Kleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. € Umsatz)?
Welche Kriterien muss Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop erfüllen?
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