Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 2025

Was Sie darüber wissen müssen...

Wann?

Ab Juni 2025

Was?

Alle neuen Produkte und Dienstleistungen, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden

Wer?

Unternehmen, die neue digitale Dienstleistungen, technische Geräte oder Softwareprodukte die unter das BFSG fallen anbieten, müssen sicherstellen, dass diese den Barrierefreiheitsanforderungen der EN 301 549 bzw. WCAG entsprechen.

Betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Ihre Webseite oder Ihren Online-Shop?

Das BFSG betrifft fast alle Unternehmen - nämlich die, die digitale und physische Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen (B2C) anbieten.

Dazu gehören Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Smartphones, Computern, Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und Zahlungsterminals sowie Online-Shops, Banken oder Telekommunikationsunternehmen.

Aber auch Unternehmen, die:

  • Rechnungen in digitaler Form bereitstellen,
  • Kontaktformulare auf Ihrer Webseite einbinden,
  • Digitale Bedienungsanleitungen zur Verfügung stellen oder
  • Reservierungssysteme auf Ihrer Webseite oder Ihrem Online-Shop nutzen.

Ausnahmen gibt es für folgende Unternehmen:

Kleinstunternehmen mit weniger

  • als 10 Mitarbeitern oder
  • als 2 Millionen Euro Jahresumsatz,

sofern sie nur Dienstleistungen anbieten, sowie

Unternehmen, bzw, Angebote, die sich ausschließlich im B2B-Bereich bewegen.

Unverbindlicher BFSG-Selbsttest

Richtet sich Ihr Angebot ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B)?

Bieten Sie digitale Produkte oder Dienstleistungen an?

Bieten Sie Online-Banking oder Zahlungsdienste an?

Betreiben Sie eine Plattform oder einen digitalen Marktplatz?

Stellen Sie audiovisuelle Inhalte digital bereit?

Stellen Sie Informationen über Verkehr, Wetter oder Nachrichten bereit?

Sind Sie ein Kleinstunternehmen (<10 MA, <2 Mio. € Umsatz)?


Welche Kriterien muss Ihre Webseite oder Ihr Online-Shop erfüllen?

HTML-Struktur

Es ist wichtig, dass Ihre Website oder Ihr Online-Shop eine klare und einheitliche HTML-Strukutr besitzt.
Hierdurch wird sichergestellt, dass Menschen, die einen sogenannten "Screenreader" verwenden, gut durch Ihre Seite geführt werden.

Browserunabhängigkeit

Die Browserunabhängigkeit gewährleistet, dass Menschen mit unterschiedlichen Browsern oder mit Assistenztechnologien auf die Website zugreifen können.

Leserliche Schriftgrößen

 

Durch leserliche Schriftgrößen und Schriftarten, kann man eine Website für jedes Publikum übersichtlich machen.
So haben sowohl Jugendliche als auch ältere Personen die Möglichkeit, Ihre Webseite einwandfrei lesen zu können.

Kontrastreicher Text

Kontrastreicher Text bedeutet, dass ein Text je nach dem auf welchem Hintergrund er steht, immer - durch den vorhandenen Kontrast - gut genug lesbar ist.

Ausfüllhilfen für Formulare

Ausfüllhilfen für Formulare helfen dabei, das Ausfüllen von Formularen zu erleichtern und zu beschleunigen. Sie können verschiedene Formen annehmen, wie automatische Vorschläge, Hilfetexte oder Anleitungen, um den Nutzern das korrekte Ausfüllen zu erleichtern und Fehler zu vermeiden.

Assistenzsoftware

Assistenzsoftware, oft auch als digitale Assistenz oder Accessibility-Software bezeichnet, dient dazu, die Nutzung von digitalen Inhalten und Anwendungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zu erleichtern. Sie ermöglicht es Nutzern, Informationen und Funktionen auf Websites, in Anwendungen oder Dokumenten barrierefreier zu erfahren und zu bedienen.

Übersichtliches Menü

Eine benutzerfreundiche Struktur, sowie Navigation durch die Website macht es einem Webseitenbenutzer leichter, den gewünschten Inhalt auf der Website zu finden.

Alternativtexte

Alternativtexte für Bilder und Grafiken sind wichtig, falls ein Bild mal nicht angezeigt werden kann, dass der Benutzer der Webseite trotzdem weiß, was auf der Abbildung zu sehen gewesen wäre.
Alternativtexte sind außerdem für die Suchmaschinen-Optimierung gut.